1 Fahrer

 

Das Fahrzeug darf ausschließlich durch den Entleiher gefahren werden und darf nicht weiter gegeben werden, jeder weitere Fahrer kann separat gegen einen Aufpreis von 50€ eingetragen werden, dies muss bei Vertragsabschluss angemeldet werden.

 

Der Entleiher hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorstehend genannten Personen die dem Entleiher durch diesen Vertrag zufallenden Pflichten erfüllen.

 

2 Beschränkungen der Nutzung

 

Dem Entleiher ist die Nutzung des Fahrzeuges ausschließlich in Deutschland erlaubt.

 

3 Unfallschäden

 

Bei einem Selbstverschuldetem Unfall ist eine Kostenpauschale von: 10.000 € fällig.

 

Diese setzt sich aus Selbstbeteiligung (Versicherung), Nutzungsausfall, Versicherungskosten, Fixkosten, Prämienerhöhung und Wertminderung zusammen.

 

3.1 Tritt während der Leihdauer ein Unfall ein, so hat der Entleiher sämtliche einem Halter obligenden Pflichten zu wahren. Es muss eine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgen. Der Entleiher hat den Verleiher unverzüglich über den Unfall zu informieren und ihm einen Unfallbericht zu erstatten. Der Entleiher verpflichtet sich, dem Verleiher alle aus dem Unfall resultierenden Sach- und Vermögensschäden zu ersetzten, soweit diese nicht von Dritten oder dem Fahrzeugversicherer getragen werden.

 

4 Fahrerlaubnis des Entleihers

 

Der Entleiher hat dem Verleiher seine gültige Fahrerlaubnis vorgelegt. Der Entleiher erklärt, dass derzeit kein rechtskräftiges Fahrverbot/Führerscheinentzug gegen ihn verhängt wurde

 

5 Pflichten des Entleihers und Zustand

 

Der Entleiher verpflichtet sich an die geltende StVO zu halten und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu übernehmen. Fahrzeug ist betriebssicher und weist ausreichend Reifenprofil auf, wird übermäßiger Verschleiß am Reifen festgestellt werden die Reifen dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

6 Rauchen und Pflege

 

Im Fahrzeug darf nicht geraucht werden, wird im Fahrzeug Asche gefunden oder es besteht ein Rauchgeruch sind 500€ fällig, Brandloch im Teppich, Türrahmen und Dach sind 1000€ fällig, Brandloch im Sitz 3000€. Das Fahrzeug muss sauber zurückgebracht werden, ist dies nicht der Fall erheben wir eine Reinigungspauschale in Höhe von 50€ bei leichten Verschmutzungen, Bei mittleren 100€ und bei starken Verschmutzungen bis zu 250€

 

7 Ersatz von Reparaturkosten

 

Der Entleiher hat Reparaturkosten dann zu tragen, wenn diese aufgrund falscher Fahrzeugbedienung angefallen sind oder dadurch, dass der Entleiher das Fahrzeug übermäßig genutzt hat, z.B. Reifendurchdrehen lassen, driften, im kaltem Zustand Vollgas geben, es darf kein launch control durchgeführt werden, wenn dies festgestellt wird werden 10.000 Euro fällig. (Launch control bedeutet Garantieverlust beim Hersteller, sollte etwas beschädigt werden, haftet der Mieter mit dem Wert des Fahrzeugs)